Besucherordnung

Das Deutsche Feld- und Kleinbahnmuseum e.V. (DFKM) ist ein privatrechtlicher, gemeinnütziger Verein. Er betreibt ein Museum, das Fahrzeuge der Feldbahnspurweite (600 mm) sammelt und erhalten will und sie – soweit betriebsfähig – Besuchern vorführt und zur Mitfahrt einlädt. Die Sammlung weiterer Exponate ist teilweise in der Feldscheune Lütjenkamp ausgestellt.
Bitte beachten Sie unbedingt die nachstehende Besucherordnung: !
- Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen entfällt die Haftung des DFKM und es kann ein Hausverbot erteilt werden.
- Betreten Sie das Gelände und überschreiten Sie die Gleise nur an den vorgesehenen Stellen. Das Betreten abgesperrter Bereiche, das Laufen in den Gleisbereichen und auf den Schienenköpfen (Abrutschgefahr, Verletzungsgefahr !) ist nicht gestattet. Betriebseinrichtungen (Weichen, Kupplungen, Bremsen usw.) dürfen von betriebsfremden Personen nicht bedient werden. Besucher haften für die durch sie entstandene Schäden und Aufwendungen.
- Das Betreten unserer Anlagen und Fahrzeuge ist Kindern nur in Begleitung Erwachsener gestattet, die im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht haften.
- Bei Betreten des Geländes ist eine Eintrittskarte zu lösen (sie wird in Form einer historischen Fahrkarte ausgegeben). Eintrittskarten können zu einmaligen oder mehrmaligen Mitfahrten bei der Vorführung unserer Museumsfahrzeuge berechtigen, als Dauerkarten mit verschiedenen Laufzeiten, und auch als Gruppenkarten ausgegeben werden. Das Nähere regelt die jeweils aktuelle Preisliste beim Eintrittskartenverkauf.
- Das Fotografieren für private Zwecke ist auf unserem Gelände erlaubt, die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher sind zu beachten.
Für gewerbliches Fotografieren und Filmen ist eine vorherige Genehmigung des DFKM einzuholen.
Wir haften nicht für von unseren Besuchern erlittenen Verschmutzungen oder Beschädigungen, die im Rahmen des üblichen Museumsbetriebs eintreten können.
Das Abstellen/Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände des DFKM ist nur an den jeweils ausgewiesenen Stellen in der Bahnhofstraße und der angrenzenden Ladestraße gestattet.
Deinste, den 10.7.2025
Der Vorstand